Elternbeiräte

In jeder Klasse wählt die Elternschaft aus ihrer Mitte einen Elternbeirat bzw. eine Elternbeirätin und dessen Stellvertreter / deren Stellvertreterin für eine Amtszeit von zwei Jahren.

Die Wahlen finden immer in den Jahrgangsstufen E1, 2 und 4 statt und müssen spätestens sechs Wochen nach den Sommerferien durchgeführt worden sein.

Zu den Wahlen muss mind. 10 Schultage vorher schriftlich eingeladen werden. Die Wahlen müssen in Präsenz und als geheime Wahlen abgehalten werden. Gewählt werden dürfen nur anwesende Elternteile, es sei denn, es liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass sich jemand in Abwesenheit wählen lassen möchte. Auch die Annahme der Wahl muss in diesem Ausnahmefall im Vorfeld schriftlich vorliegen.

Jede Familie hat bei der Wahl eine Stimme, d.h. kommen beide Elternteile zum Elternabend dürfen sie nur eine Stimme abgeben. Es muss mindestens die Hälfte der Klassenelternschaft vertreten sein.

Mitglieder des Wahlausschusses dürfen sich selbst nicht zur Wahl stellen.

Scheidet ein Mitglied des Elternbeirates vorzeitig aus, muss die Klassenelternschaft für den Rest der Amtszeit eine/n neue/n Elternbeirat/Elternbeirätin bzw. Stellvertreter/in wählen.

Die Elternbeirät/innen der 10 Klassen nehmen an den Sitzungen des gesamten Schulelternbeirats der Schule teil, die mindestens zweimal pro Schuljahr stattfinden. Sind sie verhindert, nimmt ihr/e Stellvertreter/in an der Sitzung teilt.

Zu den Aufgaben der Elternbeirät/innen gehören z. B.:

  • Bindeglied zwischen Elternschaft und Lehrkräften
  • Organisation und Leitung der Elternabende (mindestens einer pro Halbjahr: eine Einladung bitte auch immer an die Verwaltung mailen. Danke!)
  • Organisation von Klassenfesten und sonstigen schulischen Veranstaltungen
  • Verwaltung der Klassenkasse

Den Vorstand des Schulelternbeirats (SEB) wählen die Elternbeirät/innen aus ihrer Mitte für zwei Jahre. Stellvertreter/innen können nicht in den Vorstand gewählt werden.

Zum SEB können Sie Kontakt über Ihre Klassenelternbeiräte aufnehmen.