… ich mein Kind beurlauben lassen möchte
… mein Kind krank ist?
Bitte melden Sie Ihr Kind immer und unbedingt in der Schule ab, wenn es nicht zum Unterricht kommen kann. Die Abwesenheitsmeldung muss bis 7:30 Uhr geschehen, damit die entsprechenden Lehrkräfte rechtzeitig informiert werden können. Geben Sie dabei bitte auch unbedingt einen Grund an. Sie können dies entweder per Mail an verwaltung@gst.hochtaunuskreis.net tun oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter der Schule. Wir sind verpflichtet, die Anwesenheit aller Kinder zu Unterrichtsbeginn festzustellen. Die Regelung gilt für die Tage, an denen ein Kind nicht zur Schule kommt.
Für die Fehltage muss der Klassenlehrerin nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs innerhalb von 5 Schultagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
An den Tagen, an denen ein Kind vorzeitig den Schulbesuch unterbricht, ist eine Entschuldigung nicht erforderlich. Die Anwesenheit wurde für den Tag festgestellt. Wenn ein Kind im Laufe eines Schulvormittags abgeholt werden muss, kann man davon ausgehen, dass ein ordentlicher Grund vorliegt.
Auf Verlangen der Schule muss ein ärztliches Attest ab dem 1. Fehltag vorgelegt werden.
… ich mein Kind beurlauben lassen möchte?
In besonders begründeten Ausnahmen kann Ihr Kind auf schriftlichen Antrag vom Unterricht befreit werden.
Bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin eine Befreiung genehmigen.
In Verbindung mit Ferien oder bei mehr als drei Tagen ist die Befreiung an die Schulleitung zu richten. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.
Hausaufgaben
1. Warum Hausaufgaben?
In der Schule ist die Lernzeit deutlich begrenzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von ergänzender Lern- und Übungszeit – „Hausaufgaben“. Hausaufgaben sollen den Unterricht vor- bzw. nachbereiten, wiederholen und vertiefen. Sie dienen der Vorbereitung auf Lernkontrollen und Klassenarbeiten. Außerdem fordern und fördern sie das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen und Arbeiten der Kinder.
2. Hausaufgaben sind die Aufgaben der Kinder
Ein grundlegendes Prinzip von Hausaufgaben ist, dass die Kinder zunächst selbst dafür verantwortlich sind – nicht die Eltern. Eltern sollten ihre Kinder bei den Hausaufgaben begleitend unterstützen: anleiten bei der verlässlichen und gewissenhaften Erledigung, helfen beim Verständnis und der Entwicklung einer sinnvollen Arbeitsweise. Unterstützen Sie Ihr Kind bei speziellen Hausaufgaben wie Leseübungen und Vorbereitungen auf Arbeiten. Es ist nicht sinnvoll, generell und dauerhaft gemeinsam mit dem Kind alle Hausaufgaben zu erledigen. Weisen Sie Ihr Kind punktuell auf Fehler hin – loben Sie es bei sorgfältiger und erfolgreicher Arbeit! Hausaufgaben müssen nicht komplett von Ihnen korrigiert mit in die Schule gebracht werden. Die Richtigkeit der Hausaufgaben ist für die Benotung nicht ausschlaggebend, sondern die Art und Weise der Erledigung der Hausaufgaben (ordentlich und zuverlässig) fließt in die Bewertung des Arbeitsverhaltens mit ein. Die Kinder arbeiten sehr unterschiedlich in Tempo, Arbeitsweise und Auffassungsgabe, daher sind zum Teil deutliche Abweichungen nur natürlich. Bei dauerhaften und schwerwiegenden Problemen mit den Hausaufgaben suchen Sie bitte das Gespräch mit den Lehrern, um gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zu suchen. Wenn Ihr Kind in Einzelfällen die Hausaufgaben trotz Bemühungen nicht schafft, dürfen Sie dies unter den Hausaufgaben vermerken. Freiwillige Aufgaben (häufig als „Sternchenaufgaben“ bezeichnet) sind freiwillig und es sollte auch von Zuhause kein Zwang ausgeübt werden, dass diese immer ausgeführt werden. Sie würden dadurch ihren Sinn verlieren. Auch hier ist das eigenverantwortliche Handeln des Kindes gefordert bzw. wird gefördert.
3. Geregelter Tagesablauf
Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind heraus, wann es wie am besten seine Hausaufgaben erledigen kann. Probieren Sie verschiedene Varianten aus! Richten Sie einen angemessenen, einladenden aber ablenkungsarmen Arbeitsplatz für das Kind ein. Andere Aktivitäten am Nachmittag müssen mit dem Lernablauf des Kindes übereinstimmen. Lassen Sie Ihrem Kind Raum – planen Sie zusätzliche Aktivitäten mit Augenmaß!
4. Der zeitliche Rahmen
Als „Faustregel“ gilt:
- In Klasse E2 und 2: Etwa bis zu 30 Minuten Hausaufgabenzeit am Tag
- In Klasse 3 und 4: Etwa bis zu 45 (max. 60) Minuten Hausaufgabenzeit am Tag Dies sind lediglich Richtwerte.
5. Hausaufgabenheft / Postmappe
Schauen Sie das Hausaufgabenheft und die Postmappe Ihres Kindes regelmäßig an. Halten Sie Ihr Kind – ebenso wie wir – zur ordentlichen Führung des Heftes an.
6. Hausaufgaben bei Krankheit
Soweit es dem erkrankten Kind möglich ist, sollte es Hausaufgaben erledigen bzw. den verpassten Unterrichtsstoff nacharbeiten. Die Beschaffung der Hausaufgaben ist Aufgabe der Eltern, z. B. über ein Nachbarskind oder ein/e Klassenkamerad/-in. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat keine Auskunft über Hausaufgaben erteilen kann.