Wissenswertes / Was tue ich, wenn…

… mein Kind krank ist

… ich mein Kind beurlauben lassen möchte

Hausaufgaben


Wir empfehlen die Nutzung der App „Elternnachricht.de“. Hierüber können Sie Ihr Kind krankmelden oder für max. 2 Tage beurlauben lassen. Wenn Sie die App nutzen, entfällt die schriftliche Entschuldigung nach der Genesung Ihres Kindes. Genauere Infos zur App finden Sie im Bereich „Aktuelles“ im Elternbrief vom 6.6.24.

Sie haben noch keine Einladung zur App erhalten? Dann schreiben Sie uns eine Email an verwaltung(at)gst.hochtaunuskreis.net

Für Beurlaubungen, die an die Schulleiterin gerichtet werden müssen, muss weiterhin ein schriftlicher Antrag eingereicht werden.

Falls Sie die App nicht nutzen möchten, gelten diese Regelungen:

mein Kind krank ist oder ich es beurlauben lassen möchte?

Krankmeldung-Entschuldigung-Beurlaubung

Dieses Dokument finden Sie auch als Download im Download-Bereich inklusive aller  Formulare.

Hausaufgaben

1. Warum Hausaufgaben?

In der Schule ist die Lernzeit deutlich begrenzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von ergänzender Lern- und Übungszeit – „Hausaufgaben“. Hausaufgaben sollen den Unterricht vor- bzw. nachbereiten, wiederholen und vertiefen. Sie dienen der Vorbereitung auf Lernkontrollen und Klassenarbeiten. Außerdem fordern und fördern sie das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen und Arbeiten der Kinder.

2. Hausaufgaben sind die Aufgaben der Kinder

Ein grundlegendes Prinzip von Hausaufgaben ist, dass die Kinder zunächst selbst dafür verantwortlich sind – nicht die Eltern. Eltern sollten ihre Kinder bei den Hausaufgaben begleitend unterstützen: anleiten bei der verlässlichen und gewissenhaften Erledigung, helfen beim Verständnis und der Entwicklung einer sinnvollen Arbeitsweise. Unterstützen Sie Ihr Kind bei speziellen Hausaufgaben wie Leseübungen und Vorbereitungen auf Arbeiten. Es ist nicht sinnvoll, generell und dauerhaft gemeinsam mit dem Kind alle Hausaufgaben zu erledigen. Weisen Sie Ihr Kind punktuell auf Fehler hin – loben Sie es bei sorgfältiger und erfolgreicher Arbeit! Hausaufgaben müssen nicht komplett von Ihnen korrigiert mit in die Schule gebracht werden. Die Richtigkeit der Hausaufgaben ist für die Benotung nicht ausschlaggebend, sondern die Art und Weise der Erledigung der Hausaufgaben (ordentlich und zuverlässig) fließt in die Bewertung des Arbeitsverhaltens mit ein. Die Kinder arbeiten sehr unterschiedlich in Tempo, Arbeitsweise und Auffassungsgabe, daher sind zum Teil deutliche Abweichungen nur natürlich. Bei dauerhaften und schwerwiegenden Problemen mit den Hausaufgaben suchen Sie bitte das Gespräch mit den Lehrern, um gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zu suchen. Wenn Ihr Kind in Einzelfällen die Hausaufgaben trotz Bemühungen nicht schafft, dürfen Sie dies unter den Hausaufgaben vermerken. Freiwillige Aufgaben (häufig als „Sternchenaufgaben“ bezeichnet) sind freiwillig und es sollte auch von Zuhause kein Zwang ausgeübt werden, dass diese immer ausgeführt werden. Sie würden dadurch ihren Sinn verlieren. Auch hier ist das eigenverantwortliche Handeln des Kindes gefordert bzw. wird gefördert.

3. Geregelter Tagesablauf

Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind heraus, wann es wie am besten seine Hausaufgaben erledigen kann. Probieren Sie verschiedene Varianten aus! Richten Sie einen angemessenen, einladenden aber ablenkungsarmen Arbeitsplatz für das Kind ein. Andere Aktivitäten am Nachmittag müssen mit dem Lernablauf des Kindes übereinstimmen. Lassen Sie Ihrem Kind Raum – planen Sie zusätzliche Aktivitäten mit Augenmaß!

4. Der zeitliche Rahmen

Als „Faustregel“ gilt:

  • In Klasse E2 und 2: Etwa bis zu 30 Minuten Hausaufgabenzeit am Tag
  • In Klasse 3 und 4: Etwa bis zu 45 (max. 60) Minuten Hausaufgabenzeit am Tag Dies sind lediglich Richtwerte.

5. Hausaufgabenheft / Postmappe

Schauen Sie das Hausaufgabenheft und die Postmappe Ihres Kindes regelmäßig an. Halten Sie Ihr Kind – ebenso wie wir – zur ordentlichen Führung des Heftes an.

6. Hausaufgaben bei Krankheit

Soweit es dem erkrankten Kind möglich ist, sollte es Hausaufgaben erledigen bzw. den verpassten Unterrichtsstoff nacharbeiten. Die Beschaffung der Hausaufgaben ist Aufgabe der Eltern, z. B. über ein Nachbarskind oder ein/e Klassenkamerad/-in. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat keine Auskunft über Hausaufgaben erteilen kann.